Bank- und Finanzrecht
Damit Ihr Vermögen sicher ist Bank- und
Finanzrecht auf Ihrer Seite
Jahr für Jahr gehen auch in Bayern große Vermögen verloren. Die
Hauptgründe: Der Vermögende wurde bei einer Anlage unzureichend beraten
oder am grauen Kapitalmarkt vorsätzlich betrogen. In beiden Fällen
muss das Geld nicht verloren sein! Betroffene sind nicht machtlos …
Die Kanzlei kann in vielen Fällen helfen, denn das Gesetz greift bei einer
nachlässigen Beratung ein und ist ebenso auf der Seite all derer, die Opfer
eines Betrügers geworden sind.
Wurden Sie adäquat beraten?
Wenn Sie Aktien oder andere Wertpapiere gekauft haben und anschließend nicht
sicher sind, richtig beraten worden zu sein (Schlechtberatung), können Sie
Hilfe in der Kanzlei Brandmaier suchen.
- Die Kanzlei Brandmaier überprüft das Wertpapiergeschäft sowie
die Anlageberatung, die damit verbunden war.
- Sollte eine Pflichtverletzung durch Banken oder andere Finanzdienstleister
vorliegen, vertritt die Kanzlei Ihre Ansprüche auf Schadensersatz
und zwar in Bezug auf die Anlageberatung sowie auf die
Durchführung von Wertpapiergeschäften oder anderen Kapitalanlagen.
Fälle rund um Ihre Immobilien, Grundstücke oder Wohnungseigentum regelt
das Miet- und
Immobilienrecht.
Sind Ihre Gelder sicher anlegt?
Um seriös anmutende Geschäftsmodelle oder lukrativ wirkende
Unternehmensbeteiligungen anzubieten, lassen sich Betrüger immer wieder
Neues einfallen.
- Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, scheuen Sie sich nicht, die
Kanzlei Brandmaier mit Nachforschungen oder einer Strafanzeige zu
beauftragen.
- Unser Tipp: Unterschreiben Sie bei einer Geldanlage nie etwas, ohne
genaueste Prüfung. Vergewissern Sie sich, dass alle Informationen der
Realität entsprechen. Besprechen Sie sich mit vertrauten Personen und
hören Sie auf Ihr „Bauchgefühl“. Unterschreiben Sie
nie etwas, wenn Sie nicht verstehen, wie der Gewinn der Anlageform entstehen
soll.
- Und am besten: Lassen Sie sich juristisch beraten, ehe Sie „auf Treu
und Glauben“ einen Vertrag unterschreiben.
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„Vorsicht ist immer geboten
bei unüblich hoher Rendite und scheinbar hoch
lukrativen Unternehmensbeteiligungen im
Ausland.“ RA Brandmaier
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Bürgschaften
Bei Bürgschaften ist immer größte Vorsicht geboten. Ehe Sie
für ein Darlehen bürgen, sollten Sie das Risiko kennen und den
Bürgschaftsvertrag prüfen lassen. Lassen Sie auch bei nahestehenden
Personen Vorsicht walten.
- Lassen Sie sich bei Bürgschaftsfragen in der Kanzlei beraten.
- Unterschreiben Sie diese private Abmachung erst nach einer Prüfung
durch den Anwalt auch dann, wenn es sich um Familienangehörige
handelt.
Notfall: Verlust der EC-Card
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Ihre EC-Card verloren haben oder wenn Sie
gestohlen wurde.
- Wir vertreten Ihre Schadensersatzforderung im Fall des Verlustes einer
EC-Kreditkarte.
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„Sind die Bank oder ist der
Finanzdienstleister der Informationspflicht
über das Risiko der jeweiligen Kapitalanlage
nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, sind
sie zum Schadensersatz verpflichtet.“ RA
Brandmaier
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Anschrift, Telefon und E-Mail
Rechtsanwalt Stefan Brandmaier
Harztalstraße 7
83714 Miesbach
Telefon 08025 / 992322
Telefax 08025 / 992320
Mobil 0170 / 8964607
mail@ra-brandmaier.de
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Bürozeiten
Montags bis freitags von 8.00 - 12.30 Uhr und von
13:30 - 17:15 Uhr
sowie nach Absprache
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