Bank- und Finanzrecht


Damit Ihr Vermögen sicher ist – Bank- und Finanzrecht auf Ihrer Seite

Jahr für Jahr gehen auch in Bayern große Vermögen verloren. Die Hauptgründe: Der Vermögende wurde bei einer Anlage unzureichend beraten – oder am grauen Kapitalmarkt vorsätzlich betrogen. In beiden Fällen muss das Geld nicht verloren sein! Betroffene sind nicht machtlos …

Die Kanzlei kann in vielen Fällen helfen, denn das Gesetz greift bei einer nachlässigen Beratung ein und ist ebenso auf der Seite all derer, die Opfer eines Betrügers geworden sind.

Wurden Sie adäquat beraten?

Wenn Sie Aktien oder andere Wertpapiere gekauft haben und anschließend nicht sicher sind, richtig beraten worden zu sein (Schlechtberatung), können Sie Hilfe in der Kanzlei Brandmaier suchen.
  • Die Kanzlei Brandmaier überprüft das Wertpapiergeschäft sowie die Anlageberatung, die damit verbunden war.
  • Sollte eine Pflichtverletzung durch Banken oder andere Finanzdienstleister vorliegen, vertritt die Kanzlei Ihre Ansprüche auf Schadensersatz – und zwar in Bezug auf die Anlageberatung sowie auf die Durchführung von Wertpapiergeschäften oder anderen Kapitalanlagen.

Fälle rund um Ihre Immobilien, Grundstücke oder Wohnungseigentum regelt das Miet- und Immobilienrecht.

Sind Ihre Gelder sicher anlegt?

Um seriös anmutende Geschäftsmodelle oder lukrativ wirkende Unternehmensbeteiligungen anzubieten, lassen sich Betrüger immer wieder Neues einfallen.

  • Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, scheuen Sie sich nicht, die Kanzlei Brandmaier mit Nachforschungen oder einer Strafanzeige zu beauftragen.
  • Unser Tipp: Unterschreiben Sie bei einer Geldanlage nie etwas, ohne genaueste Prüfung. Vergewissern Sie sich, dass alle Informationen der Realität entsprechen. Besprechen Sie sich mit vertrauten Personen und hören Sie auf Ihr „Bauchgefühl“. Unterschreiben Sie nie etwas, wenn Sie nicht verstehen, wie der Gewinn der Anlageform entstehen soll.
  • Und am besten: Lassen Sie sich juristisch beraten, ehe Sie „auf Treu und Glauben“ einen Vertrag unterschreiben.
„Vorsicht ist immer geboten bei unüblich hoher Rendite und scheinbar hoch lukrativen Unternehmensbeteiligungen im Ausland.“ RA Brandmaier


Bürgschaften

Bei Bürgschaften ist immer größte Vorsicht geboten. Ehe Sie für ein Darlehen bürgen, sollten Sie das Risiko kennen und den Bürgschaftsvertrag prüfen lassen. Lassen Sie auch bei nahestehenden Personen Vorsicht walten.

  • Lassen Sie sich bei Bürgschaftsfragen in der Kanzlei beraten.
  • Unterschreiben Sie diese private Abmachung erst nach einer Prüfung durch den Anwalt – auch dann, wenn es sich um Familienangehörige handelt.

Notfall: Verlust der EC-Card

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Ihre EC-Card verloren haben oder wenn Sie gestohlen wurde.

  • Wir vertreten Ihre Schadensersatzforderung im Fall des Verlustes einer EC-Kreditkarte.
    „Sind die Bank oder ist der Finanzdienstleister der Informationspflicht über das Risiko der jeweiligen Kapitalanlage nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, sind sie zum Schadensersatz verpflichtet.“ RA Brandmaier

    Anschrift, Telefon und E-Mail

    Rechtsanwalt Stefan Brandmaier
    Harztalstraße 7
    83714 Miesbach

    Telefon 08025 / 992322
    Telefax 08025 / 992320

    Mobil 0170 / 8964607

    mail@ra-brandmaier.de

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    sowie nach Absprache