Verkehrsrecht
Gefahrenquelle Straßenverkehr das
Verkehrsrecht
Nach China, den USA und Japan liegt Deutschland seit 2000 auf Platz vier der
Staaten mit den meisten Neuzulassungen an Autos weltweit. Kein Wunder, dass der
Straßenverkehr hierzulande eine wesentliche Gefahrenquelle ist, sodass
Unfälle, Verkehrsdelikte usw. zu unseren häufigen Mandaten zählen.
Wir vertreten und beraten in allen wesentlichen Fällen rund ums
Verkehrsrecht:
Wenn Sie einen Unfall hatten
Nach einem Verkehrsunfall übernimmt die Kanzlei Brandmaier für Sie die
schnelle Regulierung und Durchsetzung aller Schadensersatzansprüche wie
- Schadensgutachten
- Reparatur mit Ersatz der Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bei
wirtschaftlichem Totalschaden
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall nach der Schwacke-Liste.
Wir wissen aus Erfahrung: Nach einem Verkehrsunfall übernehmen gegnerische
Versicherungen gerne die Schadensregulierung in Eigenregie. Denn so kann die
Versicherung Ihres Unfallgegners an einzelnen Schadensposten sparen… Wir
schützen Ihre Interessen.
Wenn Sie verletzt wurden
Bei einem Personenschaden vertritt die Kanzlei Brandmaier Ihre Interessen:
- Wir setzen Ihre Schmerzensgeldforderungen durch und machen den Ersatz von
Verdienstausfall geltend.
- In schweren Fällen regeln wir für Sie eine Unfallrente und den
Unterhaltsausfallschaden.
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben
Wie schnell ist es passiert … Eile und Hektik prägen den Alltag auch
auf der Straße: Wenn Sie „im Eifer des Gefechts“ zum Beispiel
eine „rote Ampel“ überfahren, ein Vorfahrtschild missachtet,
die Geschwindigkeit übertreten oder eine andere so genannte
Ordnungswidrigkeit begangen haben, berät und vertritt die Kanzlei
Brandmaier Sie gerichtlich und außergerichtlich.
Auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, setzen wir uns für Sie ein.
Wir vertreten Sie und übernehmen die Verhandlung mit den zuständigen
Behörden und vor Gericht.
Wenn Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben
Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder gefährliche Eingriffe in den
Straßenverkehr sind Straftaten. Auch in diesen Fällen können Sie
sich vertrauensvoll an Ihre Kanzlei Brandmaier wenden.
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UNFALL 5 Tipps, die Ihr
Recht sichern
„Der Unfallverursacher und seine
Haftpflichtversicherung haben abgesehen von
Bagatellfällen auch die Anwaltskosten des
Geschädigten zu übernehmen.“ RA
Brandmaier
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Bewahren Sie also Ruhe und
einen kühlen Kopf.
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Fotografieren Sie die
Unfallstelle mit den unfallbeteiligten
Fahrzeugen in Originalstellung. Formulare finden
Sie im Schreibwarenladen oder im Internet.
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Machen Sie eine Unfallskizze.
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Lassen Sie den Unfallgegner
den Unfallbericht gleich vor Ort
unterschreiben.
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Notieren Sie Namen, Adressen
und Telefonnummern von Zeugen.
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WICHTIG: Bei
größeren Schäden und
Personenschäden rufen Sie die Polizei.
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Anschrift, Telefon und E-Mail
Rechtsanwalt Stefan Brandmaier
Harztalstraße 7
83714 Miesbach
Telefon 08025 / 992322
Telefax 08025 / 992320
Mobil 0170 / 8964607
mail@ra-brandmaier.de
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Bürozeiten
Montags bis freitags von 8.00 - 12.30 Uhr und von
13:30 - 17:15 Uhr
sowie nach Absprache
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