Im Gespräch
Verena Zemme, freie Redakteurin und Herausgeberin des Magazins „natur&gut“, traf Rechtsanwalt Brandmaier zu einem Gespräch in den Räumen seiner Kanzlei in Miesbach.
Zemme: Herr Rechtsanwalt Brandmaier, Sie sind seit über zehn Jahren in Miesbach in Ihrer eigenen Kanzlei tätig. Was hat Sie bewogen, in Ihrer Heimatstadt zu leben und zu arbeiten?
RA Brandmaier: Miesbach ist meine Heimat. Ich bin hier geboren und aufgewachsen. Studiert habe ich allerdings in München und Köln. In München habe ich dann das Referendariat absolviert und drei Jahre in Münchner Kanzleien gearbeitet. Die Chance zur Selbstständigkeit mit eigener Kanzlei bot sich mir schließlich in Miesbach. Hier kenne ich viele Leute und kann mich für sie einsetzen. Ich sage immer: „Ich komme von hier und hier gehöre ich hin.“
Zemme: Ein Schwerpunkt Ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Erbrecht. Da denkt man sofort an Stichworte wie „Testament“ und „Erbstreitigkeiten“. Stimmt das oder beinhaltet das Erbrecht noch anderes?
RA Brandmaier: Das ist schon richtig. Testament und Erbstreitigkeiten werden vom Erbrecht geregelt. Denn der Übergang des Vermögens an die Erben ist oft konfliktträchtiger, als sich die Erblasser das vorstellen wollen. Ein gutes Testament hilft, den Familienfrieden über den eigenen Tod hinaus zu sichern. Wichtig: Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden ist, sollte unbedingt ein Testament verfassen und sich hierbei intensiv beraten lassen. Wenn das Auto kaputt ist, geht man in die Werkstatt. Beim Erbrecht sollte man zum Anwalt gehen.
Zemme: Sie haben jetzt den Fachbegriff „Erblasser“ verwendet. Was versteht man darunter? Was genau regelt das deutsche Erbrecht?
RA Brandmaier: Der Erblasser ist die Person, die entweder schon verstorben ist oder mittels Testament ihre letzten Angelegenheiten regeln will. In Deutschland ist die gesetzliche Erbfolge über die Blutsverwandschaft und Ehe geregelt. Erben erster Ordnung sind danach die Kinder. Erben zweiter Ordnung sind die eigenen Eltern. Sind diese verstorben, treten die Geschwister an ihre Stelle und so weiter... In vielen Fällen ist es gut, daran zu denken, einzelne Vermögensgegenstände wie Immobilien gegen monatliche Zahlung einer Leibrente schon vorab zu übertragen. Dies kann insbesondere im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer sinnvoll sein. Auch wollen viele ältere Menschen sich nicht mehr mit den Lasten ihres Vermögens auseinandersetzen.
Zemme: Herr Brandmaier, wann sollte man als Erblasser zu Ihnen kommen?
RA Brandmaier: Am besten ist es immer, rechtzeitig vorzusorgen. Selbstverständlich kann ein Nachlass auch später auseinandergesetzt werden, aber wie die Erfahrung zeigt, geraten Erbengemeinschaften leicht in Streit. Testament, Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht all diese wichtigen Dinge sollte jeder selbst regeln, solange es ihm gut geht.
Zemme: Thema Patientenverfügung: Wie stehen Sie dazu und sollte ich jetzt schon über eine Patientenverfügung nachdenken, angenommen ich wäre um die 60?
RA Brandmaier: Zur Patientenverfügung habe ich ein ambivalentes Verhältnis. Viele Menschen unterschreiben Patientenverfügungen, ohne sich diese genau durchzulesen. Eine Patientenverfügung hat mittlerweile eine hohe Verbindlichkeit und sowohl ein Betreuer als auch Ärzte dürfen hiervon nicht mehr abweichen, ja ein Betreuer muss auch eine Patientenverfügung durchsetzen.
Wenn sich jemand nicht genau die vielen einzelnen kleingedruckten Bestimmungen der Patientenverfügung durchgelesen hat, kann es sein, dass er ohne gerichtliche Kontrolle sein Sterben sozusagen „pauschal“ nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt. Von daher halte ich es für besser, auf jeden Fall ein anderes Instrument einzusetzen: Die sogenannte Vorsorgevollmacht gibt nahestehenden Menschen, sei es ein Ehe- oder Lebenspartner, die Kinder oder gute Freunden, Regeln an die Hand. Außerdem sollte die Patientenvollmacht alle zwei bis drei Jahre erneuert werden, weil sich auch die Lebenssituation ändert. Viele Menschen können sich in gesunden Jahren nicht vorstellen, dass sie auch in gesundheitlich schwierigen Zeiten noch gerne leben wollen. Die Umstände prägen jeden Menschen am meisten.
Zemme: Herr Rechtsanwalt Brandmaier. Ich danke für dieses Gespräch.
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