Erbrecht


Ihr Lebenswerk gerecht verteilt – das Erbrecht

Wenn keine andere Willenserklärung vorliegt, regelt das staatliche Erbrecht, wie ein Erbe unter den Verwandten zu verteilen ist. Da dieses gesetzliche Erbrecht für traditionelle Familiengefüge ebenso gilt wie für Patchworkfamilien, sollten Sie den Übergang Ihres Vermögens rechtzeitig in Ihrem Sinne regeln und damit den Frieden unter den Beteiligten über Ihren Tod hinaus sichern …

Testament

Mit einer guten anwaltlichen Beratung können Sie sicher sein, dass Gelder, Haus, Hof usw. nach Ihren Vorstellungen verteilt werden und nicht der Zufall eine schicksalshafte Rolle übernimmt.
  • Rechtsanwalt Brandmaier berät Sie dabei, Ihr Testament so zu formulieren, dass Ihr Wille unmissverständlich ausgedrückt wird.
  • Im Mittelpunkt der Beratung stehen dabei Ihre Familie, Ihre Gesamtsituation und die Bemühung um eine gerechte Verteilung Ihres Vermögens – in Ihrem Sinn.
  • Sobald Sie sich sicher sind, wie Sie die Verteilung vornehmen wollen, können Sie im nächsten Schritt Ihr Testament entweder handschriftlich selbst verfassen oder es beim Notar beurkunden lassen (errichten).

Testamentsvollstreckung

Ist die Situation komplex und liegt zudem das Erbe in unterschiedlichen Vermögensformen vor, können Sie Rechtsanwalt Brandmaier mit der Testamentsvollstreckung beauftragen.

  • Um den Rechtsfrieden unter den Beteiligten leichter zu erreichen, setzt der Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers um, wenn es darum geht, verschiedene Vermögensformen gerecht unter mehreren Erben aufzuteilen.

Blutsverwandschaft
„Stirbt ein Partner, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, hängt es besonders bei Patchworkfamilien vom Zufall ab, wie das Erbe verteilt wird. Das heißt, Eltern, Kinder und (Ex-)Partner erben nach der beim Tod bestehenden Konstellation der Blutsverwandschaften.“ RA Brandmaier

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